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Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten
(gemäß Elektro- und Elektronikgerätegesetz vom 16. März 2005 (BGBl. I S. 762), geändert durch Artikel 14 des Gesetzes vom 15. Juli 2006 (BGBl. I S. 1619)

Hersteller müssen Elektrogeräte, die nach dem 23.11.2005 in den Verkehr gebracht wurden, kostenlos zurücknehmen. Die Hersteller müssen ihre Elektro- und Elektronikgeräte, die nach dem 23. November 2005 in Verkehr gebracht werden, mit einem Symbol (durchgestrichene Abfalltonne auf Rädern) kennzeichnen. Händler sind gesetzlich verpflichtet, Sie zu informieren, dass solche Altgeräte nicht als unsortierter Siedlungsabfall zu beseitigen ist, sondern getrennt zu sammeln und über die örtlichen Sammel- und Rückgabesysteme zu entsorgen ist.

WEEE-Reg.-Nr. DE 57968381




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